Mitgliedschaft

Mitgliedschaft bei Baugenossenschaft des Verkehrspersonals 1898 e.G.

Bewerben können sich neben Mitarbeiter-/innen der Deutschen Bahn, des Bundeseisenbahnvermögens und deren Tochterunternehmen, alle natürlichen Personen.


Für eine Bewerbung nutzen Sie bitte die in den Downloads zur Verfügung gestellte Selbstauskunft, welche Sie ausgefüllt per Email an unsere Genossenschaft senden. 


Durch die Abgabe einer Bewerbung besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Wohnung.


Eine Mitgliedschaft kann erst erworben werden, wenn eine Wohnung zugewiesen werden kann. Die Genossenschaft ist ein eigenständiges Unternehmen und entscheidet frei über eine Wohnungsvergabe.


Bewerbungen für 3-bzw. 4-Zimmer Wohnungen können aufgrund bereits zahlreich vorliegender Anfragen nicht mehr entgegen genommen werden.

 

Downloads

Fragen zur Mitgliedschaft

a) Natürliche Personen, in erster Linie solche, die bei der Deutschen Bahn AG und deren Tochterunternehmen beschäftigt sind, sowie Renten- und Pensionsempfänger der ehemaligen Deutschen Bundesbahn.

 

b) Alle weiteren Bewerber, die von Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung bestimmt werden.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zustimmung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Lehnt dieser die Zulassung ab, so entscheidet der Aufsichtsrat auf Berufung des Abgewiesenen nach Anhörung des Vorstandes endgültig. Mitglied kann man nur bei Zuweisung einer Wohnung werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft und Zuweisung einer Wohnung ist schriftlich zu stellen.