Häufig gestellte Fragen (FAQ)

FAQ

Fragen zur Mitgliedschaft

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.

Mitglied kann man nur bei Zuweisung einer Wohnung werden.

Ihre Anteile werden unter anderem für Sanierungen, Modernisierungen und Rücklagen verwendet.

Ein Geschäftsanteil beträgt 300,00 Euro. Für die Anzahl der zu übernehmenden Geschäftsanteile sind Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung maßgeblich. Neben den Anteilen wird ein einmaliges Eintrittsgeld von 60,00 Euro fällig.

Es können keine weiteren Anteile erworben werden.

Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf die Erben über.

Besteht kein Mietverhältnis des verstorbenen Mitglieds, werden die Geschäftsanteile gemäß Satzung ausgezahlt. Eine Übertragung der Anteile ist nur mit der Anmietung der Wohnung möglich.

Bei wichtigem Grund kann der Eintritt in das Mietverhältnis abgelehnt werden und die Genossenschaft das Vertragsverhältnis kündigen.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme des Mitglieds.

Anteile können grundsätzlich übertragen werden, wobei dies nur in Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung möglich ist.

Hier bedarf es der Zustimmung des Vorstandes.

Die Mitgliedschaft kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gekündigt werden. Die Kündigung findet nur zum Schluss des Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens zwei Jahre vorher schriftlich erfolgen.

Die Auszahlung der Anteile erfolgt nach der Vertreterversammlung.

Änderungen benötigen wir stets in Schriftform.

Im Falle einer Namensänderung benötigen wir die entsprechende Urkunde in Kopie (z.B. Heiratsurkunde).

Fragen zum Mietverhältnis

Freiwerdende oder freie Wohnungen werden auf unserer Homepage unter Mietangebote angeboten.

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte direkt mit dem Online-Formular.

Unter Downloads können Sie einen Antrag auf Wohnungstausch beantragen. Sollten wir eine passende Wohnung in unserem Bestand haben, so werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Füllen Sie das entsprechnde Formular „Antrag Untervermietung“ unter Downloads aus.

Bitte beachten Sie, dass eine Untervermietung immer genehmigungspflichtig ist. Die Genehmigung wird im Einzelfall entschieden.

Eine vollständige Überlassung der Wohnung an Dritte wird nicht gestattet.

Gemäß Miet- und Nutzungsvertrag müssen alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben bei uns angemeldet werden.

Hierfür verwenden Sie bitte unseren Vordruck unter Downloads.

Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der Schriftform (§ 568 BGB). Eine Kündigung in Textform (Fax oder E-Mail) ist unwirksam.

Hierfür verwenden Sie bitte unseren Vordruck unter Downloads.

Das Halten von Hunden und Katzen ist genehmigungspflichtig und wird im Einzelfall entschieden. Bitte verwenden Sie für den Antrag den vorgefertigten Vordruck unter Downloads.

Für Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen wird keine Genehmigung benötigt.

Für anstehende Reparaturen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Ihren zuständigen Objektbetreuer. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf unseren Hausaushängen oder hier Ansprechpartner

Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie sich bei Notfällen an die im Treppenhaus ausgehängten und auf unserer Homepage aufgeführten Firmen wenden. Wir bitten zu beachten, die Firmen nur bei akuten Fällen zu kontaktieren, da unberechtigt in Anspruch genommene Leistungen dem jeweiligen Wohnungsmieter in Rechnung gestellt werden.